Wir beraten sowohl Personen des öffentlichen Lebens als auch Unternehmen umfassend zu sämtlichen medien- und wirtschaftsrechtlichen Fragen. Hierbei werden wir, soweit erforderlich, auch länderübergreifend tätig und kooperieren mit einem globalen Anwaltsnetzwerk.
Christoph Falch studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt „Medien- und Wirtschaftsrecht“ an der Universität Potsdam. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen arbeitete er während seines Referendariats zwei Jahre als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte.
Nach Abschluss des Zweiten Juristischen Staatsexamens war er als Rechtsanwalt in einer medienrechtlichen Boutique-Kanzlei in Berlin tätig und absolvierte parallel den Fachanwaltslehrgang „Urheber- und Medienrecht“ in Hamburg. Anschließend arbeitete er drei Jahre bei der Kanzlei Irle Moser, wo er den Titel „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ erlangte.
Daraufhin übernahm Herr Falch als Legal Counsel die Leitung der Rechtsabteilung eines deutschen E-Commerce-Unternehmens, das seine Reichweite insbesondere durch Influencer-Marketing ausbaute.
Im Jahr 2023 gründete er die Kanzlei Falch Legal und schloss parallel den berufsbegleitenden Masterstudiengang „Digital Media Law and Management“ in Potsdam mit dem Titel „Master of Laws“ (LL.M.) ab.
Seit 2024 ist er zudem Lehrbeauftragter an der Hochschule Mannheim – Fakultät für Gestaltung, wo er die Vorlesung „Rechtliche Kontexte der Existenzgründung" für angehende Designerinnen und Designer hält.
Seine Arbeitssprachen sind Deutsch und Englisch.